Der gewerbliche Transport von Tieren und damit auch Hunden unterliegt in Europa und damit auch Deutschland Beschränkungen und ist Genehmigungspflichtig. Demnach dürfen Hunde und Katzen innerhalb Deutschlands mit einer Transportdauer von bis zu 8 Stunden transportiert werden (sog. Genehmigung Typ I). Darüber hinaus – Transportdauer von 8 Stunden oder mehr – können Hunde von mir NICHT transportiert werden. Ich habe diese Genehmigung:
Ausgestellt vom Veterinäramt des Landkreises Nürnberger Land am 02.05.2024, Az 33.2 5680 37/2024 D.
Meine Betriebsnummer lautet 09 574 139 0252
Ich transportieren ausschließlich Hunde mit gültigem EU-Heimtierausweis. Kommt ihr Hund gerade erst aus dem Ausland und soll von mir innerhalb Deutschlands transportiert werden, ist Transportvoraussetzung – zusätzlich zum Heimtierausweis – dass der Hund unter Beachtung aller rechtlicher Vorschriften eingereist ist, das Traces Dokument (oder Gesundheitsbescheinigung bei Einreise aus ungelisteten Drittstaaten) muss vorliegen sowie alle weiteren formellen und materiellen Voraussetzungen müssen erfüllt sein. In der Regel übernimmt dies der vermittelnde Verein in Verbindung mit dem Transporteur.
Für Hunde die aus einem nicht gelistetem Drittland einreisen gelten wiederum andere Vorschriften. Sollte ich in so einem Fall den Transport innerhalb Deutschlands übernehmen, sprechen Sie mich rechtzeitig vorher an um abzuklären ob die entsprechenden Dokumente vorliegen bzw. zum Transport vorliegen werden.
Eine Liste gelisteter und NICHT gelisteteter Drittländer ist hier einsehbar. Über diesen Link verlassen Sie meine Seite.